Mit dem Eintritt der Schwangerschaft beginnt sich Ihr Leben grundlegend zu verändern.
Neben großer Vorfreude werden sich auch Phasen der Ungewissheit und Ängste einstellen.
Nicht auf jede dieser Fragen wird es die eine “richtige” Antwort geben.
Das Ziel unserer Schwangerenbetreuung ist es, Ihnen einen großen Teil dieser Ungewissheiten und Ängste zu nehmen,
so dass Sie die Zeit der Schwangerschaft möglichst unbeschwert genießen können.
Ein wesentlicher Bestandteil dieser Betreuung sind die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen,
die uns helfen, eventuelle Schwangerschaftsrisiken frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls eine Behandlung einzuleiten.
Die Betreuung der Schwangerschaft in Deutschland ist in den sogenannten Mutterschaftsrichtlinien festgelegt.
Darin ist von Gesetzgeber genau geregelt, welche Untersuchung zu welchem Zeitpunkt in der Schwangerschaft durchzuführen und im Mutterpass zu dokumentieren ist.
Zu diesen Untersuchungen gehören:
- Erstuntersuchung mit genauer Festlegung des voraussichtlichen Geburtstermins sowie Beratung über Ernährung und empfohlenes Verhalten in der Schwangerschaft.
- Blutentnahme und Anlegen des Mutterpasses.
- Regelmäßige Untersuchungen anfänglich alle 4 Wochen und ab der 30. Schwangerschaftswoche alle 2 Wochen mit Kontrollen von Gewicht, Blutdruck, Urin sowie Tastuntersuchung der Gebärmutter und des Muttermundes mit Kontrolle der Scheidenflora.
- Zwischen der 25.-28. Woche ein Blutzuckerbelastungstest zur frühzeitigen Erkennung eines möglichen Schwangerschaftsdiabetes.
- Ab der 28. Schwangerschaftswoche regelmäßige CTG-Untersuchungen zur Darstellung der kindlichen Herzfrequenz und zur Erkennung von vorzeitiger Wehentätigkeit.
Im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien sind während der Schwangerschaft drei routinemäßige Ultraschalluntersuchungen vorgesehen:
- Ein Ultraschall in der 9.- 12. Schwangerschaftswoche.
- In der 19.-22- Schwangerschaftswoche haben die Schwangeren die Möglichkeit sich zwischen zwei Untersuchungen zu entscheiden:
- Basisultraschall mit Vermessung des Kindes und Beurteilung der Plazenta.
- Erweiterter Ultraschall mit zusätzlicher Beurteilung von Kopf, Gehirn, Herz, Magen, Harnblase, Rücken und Brustkorb
- Ein Ultraschall in der 29.-32. Schangerschaftswoche mit Kontrolle der Kindesentwicklung.
Einige Zusatzleistungen können je nach eigener Vorgeschichte und Lebenssituation sinnvoll sein oder dienen dazu,
die Entwicklung ihres Kindes festzuhalten, werden jedoch in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Siehe individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in der Schwangerenvorsorge