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Leis­tungen Schwan­ger­schaft

Mit dem Ein­tritt der Schwang­er­schaft beginnt sich Ihr Leben grund­legend zu ver­ändern. Neben großer Vor­freude wer­den sich auch Phasen der Un­ge­wiss­heit und Ängste ein­stel­len.
Nicht auf jede dieser Fra­gen wird es die eine “rich­ti­ge” Ant­wort geben. Das Ziel unser­er Schwan­geren­be­treu­ung ist es, Ihnen ein­en großen Teil dieser Un­ge­wiss­heiten und Ängste zu nehmen, so dass Sie die Zeit der Schwang­er­schaft mög­lichst un­be­schwert ge­nießen kön­nen.
Ein we­sent­licher Be­stand­teil dieser Be­treu­ung sind die re­gel­mäßigen Vor­sor­ge­un­ter­such­ungen, die uns hel­fen, even­tu­elle Schwang­er­schafts­ri­si­ken früh­zeit­ig zu er­ken­nen und ge­ge­ben­en­falls eine Behandlung einzuleiten.
Die Be­treu­ung der Schwang­er­schaft in Deutsch­land ist in den so­ge­nan­nten Mutter­schafts­richt­li­ni­en fest­ge­legt. Da­rin ist von Ge­setz­ge­ber ge­nau ge­re­gelt, wel­che Un­ter­such­ung zu wel­chem Zeit­punkt in der Schwang­er­schaft durch­zu­füh­ren und im Mutter­pass zu do­ku­men­tie­ren ist.
Zu diesen Un­ter­such­un­gen ge­hö­ren:
  • Erst­un­ter­such­ung mit ge­nau­er Fest­le­gung des vor­aus­sicht­lich­en Ge­burts­ter­mins so­wie Be­ra­tung über Er­näh­rung und em­pfoh­lenes Ver­hal­ten in der Schwang­er­schaft.
  • Blut­ent­nahme und An­le­gen des Mutter­passes.
  • Re­gel­mäßige Un­ter­such­ung­en an­fäng­lich alle 4 Wo­chen und ab der 30. Schwang­er­schafts­wo­che alle 2 Wo­chen mit Kon­trol­len von Ge­wicht, Blut­druck, Urin sowie Tast­un­ter­such­ung der Ge­bär­mutter und des Mutter­mun­des mit Kon­trolle der Schei­den­flora.
  • Zwi­schen der 25.-28. Wo­che ein Blut­zuck­er­be­last­ungs­test zur früh­zeit­igen Er­ken­nung eines mög­lich­en Schwang­er­schafts­dia­betes.
  • Ab der 28. Schwang­er­schafts­wo­che re­gel­mäßige CTG-Un­ter­su­chung­en zur Dar­stel­lung der kind­lich­en Herz­fre­quenz und zur Er­ken­nung von vor­zei­ti­ger We­hen­tä­tig­keit.
Im Rahmen der Mutter­schafts­richt­li­ni­en sind während der Schwang­er­schaft drei rou­ti­ne­mäßige Ul­tra­schall­un­ter­su­chung­en vor­ge­se­hen:
  • Ein Ul­tra­schall in der 9.- 12. Schwang­er­schafts­wo­che.
  • In der 19.-22- Schwang­er­schafts­wo­che haben die Schwang­er­en die Mög­lich­keit sich zwi­schen zwei Un­ter­su­chung­en zu ent­schei­den:
    • Basis­ul­tra­schall mit Ver­mes­sung des Kin­des und Be­ur­teil­ung der Pla­zen­ta.
    • Er­wei­ter­ter Ul­tra­schall mit zu­sätz­lich­er Be­ur­teil­ung von Kopf, Ge­hirn, Herz, Ma­gen, Harn­blase, Rücken und Brust­korb
  • Ein Ul­tra­schall in der 29.-32. Schang­er­schafts­wo­che mit Kon­trol­le der Kin­des­ent­wick­lung.
Einige Zu­satz­leis­tung­en kön­nen je nach ei­gen­er Vor­ge­schich­te und Le­bens­si­tu­ation sinn­voll sein oder dienen dazu, die Ent­wick­lung ihres Kin­des fest­zu­hal­ten, wer­den je­doch in der Re­gel nicht von den ge­setz­lich­en Kran­ken­kas­sen über­nom­men. Siehe in­di­vi­du­elle Ge­sund­heits­leis­tung­en (IGeL) in der Schwang­er­en­vor­sorge
Mit allen un­ser­en Mög­lich­kei­ten wol­len wir Ihre Hoff­nung auf ein ge­sund­es Kind un­ter­stütz­en und bieten ihnen folgende prä­natal­diagnostische Unter­suchungen an.
  • Nicht-­invasiver Pränatal­test (NIPT) mit Unter­suchung der zellfreien fetalen DNA: Diese sind nicht-­invasive vorgeburt­liche molekular­genetische Unter­suchungen zur Fest­stellung der fetalen Trisomie 21,13 und 18 und ggf. der Monosomie X (Turner-Syndrom) mit sehr hoher Erkennungs­rate für die o.g. chromosomalen Auffällig­keiten durch eine reine Blut­unter­suchung bei der Schwangeren und direkter Analyse von kindlichem Erbgut (DNA) aus dem mütter­lichen Blut. Die Aus­sage­sicherheit, d.h. die Erkennungs­rate der kindlichen Trisomie 21 liegt bei 99,1%, Trisomien 13+18 bei 93%. Bei gegebenen Ultraschall-­Auf­fällig­keiten deckt diese Methode jedoch bei weitem nicht alle möglichen Ursachen ab, d.h. der Fetus kann Fehl­bildungen zeigen, die alleinig auftreten oder im Zusammen­hang mit sehr viel selteneren Erb­gut­störungen des Kindes stehen können. Auch bei diesem Blut­test kann es einen falsch positiven Befund geben, das heißt der Test ist auffällig, aber das Kind gesund. Die Kosten hierfür werden von den gesetz­lichen Kranken­kassen dann über­nommen, wenn sich aus anderen Unter­suchungen (z.B. Ultra­schall) ein Hinweis auf eine Trisomie ergeben hat oder wenn eine Frau gemeinsam mit ihrer Ärztin zu der Über­zeugung kommt, dass der Test in ihrer persön­lichen Situation notwendig ist.
  • Risiko­berechnung mittels Nacken­falten­messung + Blut­unter­suchung, sog. Erst­trimester-­Screening (ETS): Dieses kann von der 12. bis zur 13+6 SSW durch­geführt werden. Es handelt sich um eine indirekte Unter­suchungs­methode, welche ermöglicht, individuelle Risiken für die Geburt eines Kindes mit Down-­Syndrom oder mit Trisomie 13/18 zu berechnen. Hierfür wird mittels Ultra­schall die sog. Nacken­transparenz (NT) des Feten gemessen und in einer Blut­probe der Mutter die Parameter PAPP-A und freies ß-hCG bestimmt. Auf der Basis des alters­spezifischen Hinter­grund­risikos und der o.g. Parameter kann dann das individuelle (adjustierte) Risiko berechnet werden. Mit dieser kombinierten Methode können ca. 90% der von einem Down-­Syndrom betroffenen Feten erkannt werden. Wie bei jeder Screening-­Methode kann auch hier ein falsch positives Ergebnis vorliegen, d.h. der Test ist auffällig, aber das Kind ist gesund. Die Kosten werden von den gesetzlichen Kranken­kassen nicht über­nommen.
Bei In­ter­esse und wei­ter­en Fra­gen spre­chen Sie uns bitte an.

Individuelle Gesund­heits­leistungen (IGeL) in der Schwangeren­vorsorge

Die Leis­tungen der gesetz­lichen Kranken­kassen sind nach dem Sozial­gesetzbuch auf eine aus­reich­ende und wirt­schaft­liche Ver­sorgung im Krank­heits­fall be­schränkt und bieten eine stan­dardi­sierte Vor­sorge. Sämt­liche medi­zinisch not­wen­dige Unter­such­ungen werden von ihrer Kranken­kasse ver­gütet. Zusatz­leis­tungen, die medi­zinisch nicht dring­end not­wendig, aber sinn­voll sind, werden von den gesetz­lichen Kranken­kassen nicht über­nommen. Dies sind so genan­nte „indi­viduelle Gesund­heits­leis­tungen“, die auf Ihren Wunsch hin er­bracht werden. Wir haben gemein­sam im Quali­täts­zirkel Frauen­heil­kunde einen speziel­len Kata­log dieser Leis­tungen für Sie ent­wickelt, die wir Ihnen gerne im Rahmen der Schwanger­schafts­vorsorge zusätz­lich an­bieten.
Zusätzliche Untersuchung/en:
  • Erst­tri­mes­ter­screening auf Chro­mo­so­men­stör­ung­en
  • Harmony Test (Blut­test auf Tri­so­mie 21 und/oder Tri­so­mie 13/18)
  • Großer Blut­zucker­belastungs­stest (75er OGTT) in der 24.SSW zum Aus­schluss eines Schwanger­schafts­diabetes
  • Durch­blut­ungs­mes­sung (30. - 36.SSW) zum Aus­schluss einer Mangel­ver­sor­gung des Kindes
  • Abstrich auf β-Streptokokken
Falls Sie eine dieser Un­ter­such­ungen durch­füh­ren lassen möch­ten oder weitere In­for­mationen dazu wünschen sprechen Sie uns bitte an.