Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind nach dem Sozialgesetzbuch auf eine ausreichende und wirtschaftliche Versorgung im Krankheitsfall beschränkt und bieten eine standardisierte Vorsorge.
Sämtliche medizinisch notwendigen Untersuchungen werden von ihrer Krankenkasse vergütet.
Zusatzleistungen, die medizinisch nicht dringend notwendig, aber sinnvoll sind, werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Dies sind so genannte „individuelle Gesundheitsleistungen“, die auf Ihren Wunsch hin erbracht werden.
Wir haben gemeinsam im Qualitätszirkel Frauenheilkunde einen speziellen Katalog dieser Leistungen für Sie entwickelt, die wir Ihnen gerne zusätzlich anbieten.
Zusätzliche Untersuchung/en:
- Ultraschall der Gebärmutter und der Eierstöcke zum Ausschluss eines auffälligen Befundes, welcher durch die reine Tastuntersuchung nicht entdeckt werden kann.
- Ultraschall der Brüste (Mammasonographie) zum Ausschluss eines auffälligen Befundes der Brust.
- BioNexia: Stuhltest auf okkultes (verstecktes) Blut.
- Chlamydienabstrich vom Gebärmutterhals
- Abstrich auf sexuell übertragbare Erreger
Falls Sie eine dieser Untersuchungen durchführen lassen möchten oder weitere Informationen dazu wünschen sprechen Sie uns bitte an.