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Leistungen Gynäkologie

Folgende Unter­suchungen werden in den Krebs­früh­erkennungs­richtlinien des gemeinsamen Bundes­ausschusses empfohlen:
  • vom 20. bis zum 34. Lebensjahr: Jährlich ein Zellabstrich auf Gebär­mutter­hals­krebs vom Muttermund (PAP-Abstrich) und eine Tast­unter­suchung des Unter­bauches.
  • bis 25. Lebensjahr: Jährlich ein Chlamydien­screening im Urin.
  • ab 30. Lebensjahr: Zusätzlich jährlich eine Tast­unter­suchung der Brust.
  • ab 35. Lebensjahr: Alle 3 Jahre ein Zell­abstrich des Mutter­mundes (PAP) kombi­niert mit einem Ab­strich auf humane Papilloma­viren (HPV).
  • ab 50. Lebensjahr: Zusätzlich jährlich eine Tast­unter­suchung des Enddarms und einen Stuhltest auf okkultes Blut.
  • ab 55. Lebensjahr: Eine Beratung zur Darm­spiegelung (Coloskopie).
  • 50.-69. Lebensjahr: Alle zwei Jahre Mammo­graphie­screening (Link zur Info-Broschüre Mammographie-Screening).
Fragen zu den oben genannten Vorsorge­unter­suchungen beantworten wir gern.
Ultraschall­untersuchungen im Rahmen der Vorsorge werden von den gesetzlichen Kranken­versicherungen nicht übernommen. Sie sind daher individuelle Gesundheits­leistungen (IGEL). Mit dem Ultraschall können Veränderungen sichtbar gemacht werden, die durch alleiniges Abtasten nicht erkannt werden können. Wir bieten Ihnen folgende Untersuchungen zusätzlich an:
  • Vaginal­ultraschall: Hierbei können die Gebärmutter samt Schleimhaut, die Eierstöcke und auch die Harnblase beurteilt werden.
  • Brust­ultraschall: Das Brustgewebe wird systematisch auf Auffällig­keiten und Veränderungen untersucht.
Weitere individuelle Vorsorge­angebote sind:
  • Chlamydien­screening nach dem 25. Lebensjahr.
  • iFOBT immunologischer Stuhltest auf okkultes (verstecktes) Blut.
  • Unter­suchung auf sexuell übertragbare Erkrankungen.
Wir be­ra­ten Sie um­fas­send zu allen Mög­lich­kei­ten der hor­mo­nel­len und nicht-hor­mo­nel­len Ver­hü­tung. Ge­mein­sam mit Ihnen su­chen wir nach der für Sie pas­sen­den Ver­hü­tungs­me­thode.
  • Antibabypille: Aus einer Viel­zahl an mög­li­chen Hor­mon­kom­bi­na­tion­en und Do­sier­un­gen su­chen wir für Sie die pas­sen­de Pille aus. Ein po­si­tiver Ne­ben­effekt kann z.B. bei un­rein­er Haut, Re­gel­schmer­zen und star­ken Blut­ung­en zum Tra­gen kom­men.
  • Spirale: Man un­ter­schei­det zwi­schen Hor­mon- und Kupfer­spi­ra­len, die in die Ge­bär­mut­ter ein­ge­legt wer­den. Diese Ein­la­ge füh­ren wir in un­ser­er Pra­xis durch. Je nach Art der Spi­ra­le kann diese 3-8 Jahre lie­gen blei­ben. Re­gel­mäßige Ultra­schall­un­ter­such­ungen zur La­ge­kon­trolle sol­lten statt­fin­den.
  • Va­gi­na­ler Ver­hü­tungs­ring: Dieser wird je­weils für 3 Wo­chen in die Schei­de ein­ge­führt. In der da­rauf fol­gen­den ein­wö­chi­gen Pau­se kommt es zu einer Blut­ung.
  • Ver­hü­tungs­stäb­chen (Implanon): Dieses wird in den Ober­arm ein­ge­legt und kann dort für 3 Jahre ver­blei­ben.
  • Ver­hü­tungs-Pflas­ter: Jeweils für eine Woche wird ein Pflas­ter auf­ge­klebt (z.B. auf Ober­arm, Gesäß). Nach drei Wo­chen folgt eine ein­wöch­ige Pau­se, in der es zu Blut­ungen kommt.
  • Dreimonats­spritze: Gabe von jeweils eine Spritze alle drei Monate in der Praxis.
  • Alter­na­ti­ve Ver­hü­tungs­metho­den (z.B. Dia­phragma, Tem­per­atur­me­tho­de): Wir be­ra­ten sie ger­ne zu allen alter­na­ti­ven, nicht-hor­mo­nel­len Ver­hü­tungs­metho­den.
  • Not­fall­ver­hü­tung/Pille da­nach: Bei einer Ver­hü­tungs­panne (zum Bei­spiel einem ge­platz­ten Kon­dom) gibt es bis maxi­mal 120 Stun­den nach dem Er­eig­nis die sog. Pille da­nach. Diese sollte mög­lichst früh­zeitig ein­ge­nom­men werden. Wir be­ra­ten sie gerne über die Ein­nahme und Not­wen­dig­keit. Außer­halb der Sprech­zei­ten oder am Woch­en­en­de kön­nen sie die Pille da­nach auch re­zept­frei in der Apo­theke er­hal­ten.
Mäd­chen und junge Frauen haben meist viele Fragen rund um die Sex­ualität und die Ver­hütung. In einem per­sön­lichen Ge­spräch können wir alle offenen Fragen be­sprechen und, wenn nötig, die pas­sende Ver­hütung finden. Nicht immer muss dabei beim ersten Kon­takt eine Unter­suchung durch­geführt werden.
Jungen Mäd­chen bieten wir die Durch­führung einer HPV-Impfung an. Das Humane Papilloma­virus (HPV) ist für die Ent­stehung von Gebär­mutter­halskrebs verant­wortlich. Die Impfung wird von der stän­digen Impf­kommission (STIKO) für Mäd­chen zwischen 9 und 14 Jahren empfohlen und sollte mög­lichst vor dem ersten Geschlechts­verkehr durch­geführt werden. Spätes­tens bis zum 18. Lebens­jahr können versäumte Impfungen nach­geholt werden. Bis zum 18. Lebens­jahr über­nimmt die gesetz­liche Kranken­kasse die Kosten der Impfung.
Alle aktu­ellen In­for­ma­tion­en und Em­pfehl­ungen zu Impf­ungen er­halten Sie auf der Sei­te der stän­digen Impf­kom­mis­son des Robert-Koch-Insti­tutes: Inter­net: www.rki.de
Wir kön­nen Ihnen fol­gen­de Impf­ungen an­biet­en:
  • HPV-Impfung (9-18Jahre):
    Das Humane Papilloma­virus (HPV) ist für die Ent­ste­hung von Gebär­mutter­hals­krebs ver­ant­wort­lich. Die Impf­ung wird von der stän­di­gen Impf­kom­mis­sion (STIKO) für Mäd­chen zwi­schen 9 und 14 Jah­ren em­pfohl­en und sol­lte mög­lichst vor dem ers­ten Ge­schlechts­ver­kehr durch­ge­führt wer­den. Spä­test­ens bis zum 18. Le­bens­jahr kön­nen ver­säum­te Impf­ungen nach­ge­holt wer­den. Ge­impft wird zweimal im Ab­stand von 5 Mo­na­ten. Nach dem 14. Le­bens­jahr wer­den drei Impf­ung­en be­nö­tigt. Bis zum 18. Le­bens­jahr über­nimmt die ge­setz­liche Krank­en­kas­se die Kos­ten der Impf­ung.
  • Influenza:
    Die Ständige Impf­kom­mis­sion (STIKO) em­pfiehlt die saison­ale In­flu­enza­impfung u.a.:
    • für alle Personen ab 60 Jahre.
    • für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon (12.SSW), bei er­höh­ter ge­sund­heit­lich­er Ge­fähr­dung in­fol­ge ein­es Grund­lei­dens ab Be­ginn der Schwang­er­schaft.
    • für Personen mit erhöhter gesund­heit­licher Gefähr­dung in­folge eines Grund­lei­dens (wie z.B. chro­nische Krank­heit­en, Dia­betes.
    • für Bewohner von Alters- oder Pflege­heimen.
    • für Personen mit er­höht­er Ge­fähr­dung (z.B. medi­zin­isches Per­son­al).
    • für Per­sonen in Ein­richt­ungen mit um­fang­reichem Pub­li­kums­ver­kehr.
    • für Per­sonen, die als mög­liche In­fekt­ions­quel­le für von ihnen be­treu­te Ri­si­ko­per­son­en fun­gier­en kön­nen.
    Nach der Im­pfung dau­ert es 10 bis 14 Tage, bis der Impf­schutz voll­stän­dig auf­ge­baut ist. Um recht­zeit­ig ge­schützt zu sein, wird des­halb em­pfohl­en, sich be­reits in den Mo­na­ten Okto­ber oder No­vem­ber im­pfen zu las­sen. Selbst zu Be­ginn und im Ver­lauf der Grip­pe­wel­le kann es noch sinn­voll sein, eine ver­säum­te Im­pfung nach­zu­ho­len. Die Im­pfung sol­lte jähr­lich er­fol­gen, denn zum einen wird die Impf­stoff­zu­sam­men­setz­ung an die je­weils er­war­te­ten In­flu­enza­virus­typ­en an­ge­pas­st, zum an­deren hält die Schutz­wir­kung der Im­pfung ver­mut­lich nur eine Sai­son an.
  • Röteln:
    Ein Impf­schutz sol­lte vor einer ge­plan­ten Schwan­ger­schaft be­ste­hen. Ein zeit­lich­er Ab­stand von 4 Wo­chen zwi­schen MMR-Im­pfung und Kon­zep­tion (der Zeit­punkt, an dem sie schwan­ger wer­den) wird als aus­reich­end an­ge­se­hen. Eine ver­se­hent­li­che MMR-Im­pfung in der Früh­schwan­ger­schaft oder eine Em­pfäng­nis kurz nach der MMR-Im­pfung sind nicht mit ein­em er­höh­ten Ri­si­ko für die Schwan­ger­schaft be­las­tet. Eine Über­prü­fung der Rö­teln­im­muni­tät soll bei Schwan­geren durch­ge­führt wer­den, wenn im Impf­aus­weis keine zwei MMR- oder Rö­teln-Impf­ung­en do­ku­men­tiert sind oder kein Impf­aus­weis vor­liegt. Falls kein Impf­schutz vor­liegt wird in der Schwan­ger­schaft re­gel­mäßig kon­trol­liert und nach der Ge­burt ge­impft.
Vor einer geplanten Schwanger­schaft haben Sie viele Fragen. Wir be­ant­worten ihnen diese gerne und be­ra­ten Sie da­rüber, wo­rauf Sie im Hin­blick auf eine ge­plan­te Schwan­ger­schaft alles ach­ten müs­sen. Das kann z.B. die früh­zeit­ige Ein­nahme von aus­rei­chen Fol­säure sein oder die Ab­klär­ung des Impf­sta­tus. Bei län­ger be­ste­hen­dem, un­er­füll­tem Kin­der­wunsch über­le­gen wir ge­mein­sam mit Ihnen wel­che Un­ter­such­ungen zur Ab­klär­ung sinn­voll sind und wie wir Ihnen hel­fen kön­nen. Wir füh­ren z.B. ein Zy­klus­mo­ni­to­ring mit­tels Ultra­schall durch oder un­ter­suchen den Hor­mon­sta­tus. Bei feh­len­der Ovula­tion (Ei­sprung) kann ggf. eine Hor­mon­thera­pie mit Clomifen durch­ge­führt wer­den. Sol­lte eine künst­liche Be­frucht­ung oder In­semina­tion not­wen­dig sein über­wei­sen wir sie ger­ne an ein Kin­der­wunsch­zen­trum.
Als Wechsel­jahre oder auch Klimak­terium bezeich­net man die Jahre der hormo­nellen Um­stel­lung um die letzte Regel­blutung (Menopause). In dieser Zeit treten häufig körper­liche und seelische Be­schwerden auf. Diese können sich z.B. als Blut­ungs­störungen, Hitze­wall­ungen, Schlaf­störungen, Trocken­heits­ge­fühl oder Stim­mungs­schwan­kungen äußern. Gerne be­raten wir sie über Mög­lich­keiten der pflanz­lichen oder hormo­nellen Thera­pie dieser Be­schwer­den.
Nach einer gynä­ko­lo­gi­schen Krebs­er­krank­ung ste­hen wir Ihnen zur Sei­te. Wir füh­ren re­gel­mäßige Nach­sor­ge­un­ter­such­ungen durch und sind bei allen Fra­gen für sie da. Wich­tig ist uns, dass Sie in uns ein­en Fix­punkt haben, bei dem alle In­for­ma­tion­en und Fä­den, der doch oft um­fang­rei­chen und viel­sei­tigen Tu­mor­be­hand­lung zu­sam­men lau­fen.

Individuelle Gesund­heits­leistungen (IGeL)

Die Leis­tung­en der ge­setz­lich­en Kran­ken­kas­sen sind nach dem Sozial­ge­setz­buch auf eine aus­reich­en­de und wirt­schaft­liche Ver­sor­gung im Krank­heits­fall be­schränkt und bie­ten eine stan­dar­di­sierte Vor­sorge. Sämt­liche me­di­zi­nisch not­wen­di­gen Un­ter­such­ungen wer­den von ihrer Kran­ken­kasse ver­gü­tet. Zu­satz­leis­tungen, die me­di­zi­nisch nicht dring­end not­wen­dig, aber sinn­voll sind, wer­den von den ge­setz­lichen Kran­ken­kas­sen nicht über­nom­men. Dies sind so ge­nannte „in­di­vi­du­elle Ge­sund­heits­leis­tun­gen“, die auf Ihren Wunsch hin er­bracht wer­den. Wir ha­ben ge­mein­sam im Qua­li­täts­zir­kel Frau­en­heil­kunde einen speziellen Ka­ta­log dieser Leis­tung­en für Sie ent­wickelt, die wir Ihnen gerne zu­sätz­lich an­bieten.
Zusätzliche Untersuchung/en:
  • Ultras­chall der Ge­bär­mut­ter und der Ei­er­stöcke zum Aus­schluss eines auf­fäl­li­gen Be­fun­des, wel­cher durch die reine Tast­un­ter­su­chung nicht ent­deckt wer­den kann.
  • Ultra­schall der Brüste (Mam­ma­so­no­gra­phie) zum Aus­schluss eines auf­fäl­li­gen Be­fun­des der Brust.
  • BioNexia: Stuhl­test auf okkultes (ver­steck­tes) Blut.
  • Chlamy­di­en­ab­strich vom Gebär­mutter­hals
  • Ab­strich auf sexuell über­trag­bare Er­re­ger
Falls Sie eine dieser Un­ter­such­ungen durch­füh­ren las­sen möchten oder weitere Infor­ma­ti­onen dazu wün­schen sprechen Sie uns bitte an.